Gottesdienste
In geschlossenen Räumen und bei Gottesdiensten mit mehr als 2500 Teilnehmenden im Freien ist eine medizinische Maske zutragen.
Ausführende und Vortragende sind von der Verpflichtung zum Tragen einer Maske befreit, wenn sie immunisiert oder getestet sind und einen ausreichenden Abstand zur Gemeinde einhalten.